Aktuell:
Der erste Schwärmflug des Borkenkäfers erfolgte in unserer Region Anfang April - geschuldet durch die sommerlichen Temperaturen. Ab sofort ist die Bohrmehlsuche dringend zu empfehlen. Die Suche lohnt sich besonders an den Rändern der letztjährigen Befallsherde.
Befallene Bäume, sowie Schneebruch- und Sturmschäden bitte aus dem Bestand räumen, da diese perfektes Brutmaterial für den Borkenkäfer darstellt.
Bitte beachten Sie für weitere Informationen den
LWF-Newsletter 5/2024
und die auf dieser Seite aufgeführten Links, insbesondere das Borkenkäfermonitoring der LWF.
Für Fragen rund um die Käferholz-Aufarbeitung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Informationsangebote der LWF Bayern:
FAQ und Bilder zur Erkennung von Fichtenborkenkäfer-Befall
Borkenkäferbekämpfung:
Verbrennen von Borkenkäferreisig
Traditionsgemäß wurde in der kalten Jahreszeit befallenes Giebelholz zur Eindämmung des Borkenkäfers verbrannt. Grundsätzlich steht dieser Maßnahme auch weiterhin nichts entgegen. Neben dem Häckseln ist das Verbrennen eine wichtige Maßnahme, um die Verbreitung des Borkenkäfers, insbesondere des kleinen Borkenkäfers, des Kupferstechers, einzudämmen.
Von Borkenkäferbefall betroffene Waldbesitzer müssen sich an die Verordnung zur Bekämpfung der rindenbrütenden Borkenkäfer halten und können nach den Ausnahmegenehmigungen des
Art. 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Bayerischen Waldgesetzes ohne behördliche Genehmigung ihre Käfergiebel verbrennen.
Seit Ende des Sommers 2018 ist im Landkreis enorm viel Borkenkäferholz angefallen, so dass
alle Möglichkeiten zur Förderung der Waldhygiene ausgeschöpft werden müssen, um eine Weitervermehrung einzudämmen. Gerade das feine Reisig enthält noch eine große Anzahl des Kupferstechers. Das Belassen des Giebelmaterials auf der Fläche reicht hier bei weitem nicht aus,
Daher empfiehlt die Waldbauernvereinigung (WBV) Coburger Land auch das Verbrennen des befallenen Materials. Dies ist jedoch unter Beachtung der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB) auszuführen.
Das Verbrennen ist möglich bei:
Kalter und feuchter Witterung, unter ständiger Aufsicht sowie bei nicht vorhandener bzw. beseitigter Humusauflage. Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht entfacht werden. Nach dem Verbrennen muss beim Verlassen die Feuerstätte erloschen sein.
Mittlerweile haben sich bereits zahlreiche Waldbesitzer für das Verbrennen entschieden wie
z.B. ein Waldbesitzer mit Borkenkäferholz im Waldgebiet Tetschenbach bei Wohlbach (s. Foto).
Für Waldbesucher und Spaziergänger soll deshalb auch Verständnis geweckt werden, dass das Verbrennen von Borkenkäferreisig zu einer ordentlichen Waldbewirtschaftung gehört und zur Schadenseindämmung notwendig ist.
Appell an Waldbesitzer – Während den Wintermonaten Käferholz aufarbeiten
Der zweite Trockensommer in Folge hat in der Fichte für Borkenkäferschäden in bislang kaum bekanntem Ausmaß gesorgt. Zahlreiche Waldbesitzer haben hier zur Schadensminimierung beigetragen und ihr Bestmöglichstes getan, vom Borkenkäfer befallenes Holz zügig aus dem Wald zu transportieren. Häufig gelangte man dabei an die Grenze des Machbaren. Entweder, weil man selbst mit der Menge überfordert war oder weil es einem selbst am erforderlichen Können und den benötigten Gerätschaften fehlt und forstliche Dienstleister völlig ausgebucht waren. Mit dem kühleren und feuchteren Wetter entspannt sich die Situation. Es muss jedoch davor gewarnt werden, dies als Grundlage zum Nichtstun zu nehmen
Für die Entwicklung im kommenden Jahr ist es entscheidend, über die Wintermonate möglichst viel vom Käfer befallenes Holz aus dem Wald zu bringen. Entgegen anderslautender Meldungen erfolgt die Überwinterung der Borkenkäfer zumeist auch im Holz und nicht nur im Boden.
Um die geringe Arbeitskapazität möglichst effizient zu nutzen, sollten sich Waldbesitzer vor allem auf die Beseitigung der noch befallenen Bäume konzentrieren. Die Entfernung bereits kahler, abgestorbener Bäume mit großflächig fehlender Rinde ist hier unwirksam und unnötig. Diese Bäume können, wo sie niemanden gefährden, als Bereicherung für den Naturschutz auch im Wald belassen werden („Spechtbäume“).
Die Borkenkäfer überleben, geschützt von der Rinde, auch tiefe Temperaturen von minus 20 Grad. Sie nutzen warme und sonnige Herbst- und Wintertage, um bei Temperaturen über 8,5 Grad unter der Rinde weiter zu fressen. Diese Temperaturen werden vor allem an Südrändern an sonnigen Tagen schnell erreicht. Dabei entstehen auch im Herbst und Winter immer wieder neue Schadbilder, zumeist an bereits bekannten Borkenkäfernestern. Im folgenden Frühjahr fliegen die Käfer dann aus und befallen neue Fichten. Um dies größtmöglich zu verhindern ist es notwendig, auch im Winter die Bestände regelmäßig zu kontrollieren und befallenes Holz unschädlich zu beseitigen.
Achten Sie bei den Kontrollgängen im Winter vor allem auf folgende Merkmale:
• Abfallende Rinde bei grüner
Krone:
Im Herbst/Winter ist dies oft das erste sichtbare Anzeichen von aktivem Käferbefall.
• Rot verfärbte Kronen:
Ein eindeutiges Zeichen für den Befall sind Kronen, die sich im Laufe des Winters plötzlich rot färben. Hierbei kann es sich bei Fichten um Befall durch Buchdrucker (unterer Kronenteil) sowie
Kupferstecher (oberer Kronenteil) handeln.
• Ein- und Ausbohrlöcher an der
Rinde:
Am stehenden Baum schwer zu erkennen, die Suche lohnt sich nur in unmittelbarer Nähe von Bäumen, die klare Befallsmerkmale aufweisen.
• Harzfluss:
Feine Harzperlen treten am mittleren Stammbereich/Kronenansatz auf.
• Bohrmehl:
Schnupftabakartige Häufchen auf der Rinde, Bohrmehl ist im Winter meist abgewaschen, oft nicht mehr sichtbar.
Kontrollieren Sie dabei insbesondere bekannte Käfernester, an welchen bereits in der Vergangenheit Borkenkäferbefall aufgetreten ist. Achten Sie darauf, dass alles befallene Holz – also auch Kronenmaterial – bis zu Beginn des Frühjahrs weit genug (>500m) aus dem Wald transportiert wurde. Kronenmaterial oder Holz, welches zur weiteren Verwertung ungeeignet ist, sollte dabei am besten gehäckselt werden.
Unter bestimmten Verhältnissen wird die Entfernung von Käferholz aus dem Wald vom Freistaat Bayern finanziell unterstützt. Informationen hierzu und allgemein zum Vorgehen, wenn Sie Befall feststellen oder vermuten können Sie bei Ihrem zuständigen Revierleiter der Forstverwaltung erfragen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Aufarbeitung des Käferholzes benötigen, so können Sie diese bei der WBV einholen. Bitte bedenken Sie, dass Sie zur Aufarbeitung von Käferholz gesetzlich verpflichtet sind und die Forstverwaltung sich gezwungen sieht, bei gravierenden Verfehlungen auch rechtliche Schritte zu erwägen.
Mit Ihrer Hilfe und etwas Glück beim Wetter können wir es schaffen, einem Käferjahr 2020 vorzubeugen.
AELF Coburg – Bereich Forsten