Fördertatbestände 2020 (nicht vollständig)
Fördermaßnahme |
Einzelmaßnahmen |
Einzelne Fördertatbestände |
Kulturbegründung Pflanzung |
Erstaufforstung Pflanzung |
Pflanzung, Nachbesserung, Praxisanbauversuche |
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Wiederaufforstung Pflanzung |
Pflanzung, Pflanzung mit Wildlingen, Nachbesserung, Nachbesserung mit Wildlingen, Praxisanbauversuche |
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Waldrandgestaltung |
Gestaltung und Nachbesserung |
Kulturbegründung Saat |
Erstaufforstung Saat |
Saat und Nachbesserung |
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Wiederaufforstung Saat |
Saat und Nachbesserung |
Naturverjüngung (NVJ) |
Vorbereitung NVJ |
Pflege alter Samenbäume, Pflege seltener fruktifikationsfähiger Bäume, Wildlingsbeete, Hähersaat, manuelle Bodenverwundung, maschinelle Bodenverwundung |
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Weiterentwicklung NVJ |
Sicherung und Pflege, Verstreute Verjüngung, Erhalt von Nebenbaumarten |
Bestandes- und Bodenpflege |
Kulturpflege Pflanzung |
Beseitigung Konkurrenzvegetation, Mäusebekämpfung, Bewässerung |
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Kulturpflege Saat |
Beseitigung Konkurrenzvegetation, Mäusebekämpfung, Bewässerung |
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Jungbestandspflege |
Pflege einfache Verhältnisse, Pflege schwierige Verhältnisse, verschiedene Zuschläge, Pflege von Waldrändern, Pflege nach Schadereignis |
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Jungbestandspflege |
Pflege einfache Verhältnisse, Pflege schwierige Verhältnisse, verschiedene Zuschläge, Pflege nach Schadereignis |
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Bodenschutzkalkung |
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Bodenschonende Bringung |
Rücken mit Pferd oder Seilkran |
Waldschutzmaßnahmen |
Bekämpfung Rindenbrütender Insekten |
Vorbereitung der Schadholzaufnahme |
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i.V.m Verbringung auf Zwischenlager, Entrinden maschinell, Entrinden/Streifen maschinell, Waldrestholz aufarbeiten maschinell oder manuell, Eigennutzung, Sondermaßnahmen |
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Biologische Vorbeugung (Nistkästen) |
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Bekämpfung Schädlicher Organismen |
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Sicherer Einsatz von Forsteilwinden
Wir möchten auf einen auf waldwissen.net veröffentlichten Artikel der Bayerischen Landesanstalt für Land- und Forstwirtschaft verweisen, der über den sicheren Umgang und technische Hinweise zum Einsatz von Seilwinden im Forst informiert:
Förderung "Bewässerung"
Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie WALDFÖPR 2020 wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten versuchsweise die Förderung der Bewässerung angeboten.
Folgenden grundsätzlichen Maßgaben bestehen für die Förderung:
- nur für geförderte Kulturen
- nur 2 x im Jahr
- max. 5000 Pflanzen je Antrag
- max. 20000 Pflanzen je Antragsteller
- Die Bewässerung muss dokumentiert werden
Nähere Informationen erhalten bei Ihrem zuständigen Revierleiter.
Ausschnitt aus "AFZ-DerWald" in Zusammenarbeit mit der der LWF
Rettungspunkte: Hilfe im Wald
Bevor Sie zur Holzernte in den Wald gehen, sollten Sie sich genau über die Rettungspunkte in Ihrer Region informieren.
Seit einigen Jahren gibt es eine sehr gute App hierzu: "Hilfe im Wald".
Am 20.06.2016 wurden im Rahmen einer Rettungsübung die Rettungspunkte vorgestellt. Bilder dieser Übung finden Sie in unserem Archiv 2016.
Sichere Holzpolterung
Aufgrund tödlicher Unfallereignisse an Holzpoltern, sowohl von forstlichem Personal als auch von Dritten, möchten wir Sie zu diesem Gefahrenpotential sensibilisieren. Zu beachten ist nicht nur die stabile und gefahrlose Polterung, auch der Aufenthalt im Gefahrenbereich bedarf einer besonderen Vorsicht. Selbst tonnenschwere Einzelstämme am Boden bergen oftmals ein Gefahrenpotential.
Bei höheren Poltern sind Steilränder über 45° zu vermeiden und gegebenenfalls abzusichern. Beim Stammholz können selbst Polter, die zunächst sicher erscheinen, plötzlich in Bewegung geraten. Insbesondere durch Spannungen im abgelegten Langholz können durch kleine Gewichtsveränderungen plötzliche und gefährliche Verlagerungen auftreten.
Grundsätzlich gilt, dass Holzpolter sicher sein müssen und dass der jeweilige Waldbesitzer als auch Rücker und Fuhrleute Verantwortung tragen.
Daher achten Sie bitte im Rahmen der Holzernte auch auf sichere Holzpolter und haben Sie im Zweifelsfall bitte keine Scheu, notfalls Ihren Holzrücker oder Ihr Fuhrunternehmen diesbezüglich anzusprechen.
Eichenschwammspinner (Ungefährlich für Menschen)
Eichenprozesssionsspinner (ACHTUNG: Allergieauslöser)
Herkunftsgebiete bei Forspflanzen
Für die Einbringung von Forstpflanzen in Waldbestände ist die Herkunft der Bäume besonders wichtig. Für Deutschland gibt es verbindliche Herkunftsempfehlungen für verschiedene Baumarten. In unserem Geschäftsgebiet gelten für die Baumarten Rotbuche und Traubeneiche jeweils zwei empfohlene Herkünfte.
Auf den unten, zum herunterladen folgenden Karten können Sie die Herkünfte für das zu bepflanzende Gebiet selbst bestimmen.
Bei der Pflanzenbestellung bitten wir Sie die entsprechenden Herkünfte mit anzugeben.
Vorsicht beim Holzeinschlag im Nachbarschaftsschutzwald
Auch über die Wälder in den Landkreisen Coburg und Lichtenfels ziehen regelmäßig Stürme hinweg. Sie verursachen dort oft erhebliche Schäden. Infolge der Klimakatastrophe müssen wir davon ausgehen, dass es künftig auch bei uns mehr und stärkere Stürme gibt. Doch nicht immer sind die Schäden im Wald nur dem Sturm selbst geschuldet, sondern auch auf Fehler in der Waldbewirtschaftung zurückzuführen. Besondere Vorsicht ist bei flachwurzelnden Baumarten wie der Fichte, in lange Zeit nicht durchforsteten Waldbeständen mit labilen Einzelbäumen und auf zur Vernässung neigenden, schlecht durchwurzelbaren Waldböden geboten.
Was ist Nachbarschaftsschutzwald?
Das Waldgesetz für Bayern kennt zudem den Begriff des Nachbarschaftsschutzwaldes. Das ist Wald, der benachbarte Waldbestände vor Sturmschäden schützt. Ob diese einem Waldbesitzer selbst oder einem angrenzenden Waldbesitzer gehören, spielt dabei keine Rolle. Nachbarschaftsschutzwald besteht kraft Gesetzes. Ob es sich um Nachbarschaftsschutzwald handelt, beurteilt die Untere Forstbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg/Lichtenfels im Einzelfall. Bei der Beurteilung kommt es insbesondere darauf an, in welcher Himmelsrichtung Wald einem benachbarten Wald vorgelagert ist, aus welchen Baumarten der benachbarte Wald besteht, wie sein Pflegezustand ist und auf welchem Boden er stockt. Rechtlich gesehen hat der Nachbarschaftsschutzwald den gleichen Schutzstatus wie Schutzwald in den Hochlagen der Alpen und der Mittelgebirge oder Wald auf Böden, die zur Verkarstung neigen oder stark erosionsgefährdet sind.
Was ist in Nachbarschaftsschutzwald zu beachten?
Demzufolge sind im Waldgesetz für Bayern strenge Anforderungen an die Bewirtschaftung von Nachbarschaftsschutzwäldern geregelt. Beabsichtigt ein Waldbesitzer im Nachbarschaftsschutzwald einen Kahlhieb auszuführen, muss er vorher beim AELF Coburg/Lichtenfels eine Erlaubnis beantragen. Diese darf nur dann erteilt werden, wenn kein unverhältnismäßiger Nachteil für benachbarte Waldbestände zu befürchten ist. Ein ohne Erlaubnis durchgeführter Kahlhieb stellt nach dem Waldgesetz für Bayern eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € belegt werden kann. Zudem drohen im Schadensfall privatrechtliche Schadensersatzforderungen des geschädigten Nachbarn.
Wie mit dem Thema Nachbarschaftsschutzwald pragmatisch umgehen?
Oftmals ist es für Waldbesitzer gar nicht so leicht zu beurteilen, ob es sich bei ihrem Wald um Nachbarschaftsschutzwald handelt, ob eine geplante Hiebsmaßnahme nachteilige Auswirkungen auf benachbarte eigene oder fremde Waldbestände haben könnte oder es sich dabei bereits um einen erlaubnispflichtigen Kahlhieb handelt. Wir empfehlen solchen Waldbesitzern daher, sich die Situation vor Ort vorab gemeinsam mit ihrem/r zuständigen Forstrevierleiter/in des AELF Coburg anzusehen (Ansprechpartner und Kontaktdaten unter: http://www.aelf-co.bayern.de/forstwirtschaft/081990/index.php). Meist können auch in Nachbarschaftsschutzwäldern Hiebsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn beispielsweise nach und nach nur einzelne Bäume genutzt werden oder zum Nachbarn hin ein ausreichend dimensionierter Sturmschutzstreifen stehen bleibt.
Was müssen Waldbesitzer beachten, deren Wald vom Wald des Nachbarn geschützt wird?
Das Waldgesetz für Bayern kennt zudem den Begriff des Nachbarschaftsschutzwaldes. Das ist Wald, der benachbarte Waldbestände vor Sturmschäden schützt. Ob diese einem Waldbesitzer selbst oder einem angrenzenden Waldbesitzer gehören, spielt dabei keine Rolle. Nachbarschaftsschutzwald besteht kraft Gesetzes. Ob es sich um Nachbarschaftsschutzwald handelt, beurteilt die Untere Forstbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg/Lichtenfels im Einzelfall.
Bei der Beurteilung kommt es insbesondere darauf an, in welcher Himmelsrichtung Wald einem benachbarten Wald vorgelagert ist, aus welchen Baumarten der benachbarte Wald besteht, wie sein Pflegezustand ist und auf welchem Boden er stockt. Rechtlich gesehen hat der Nachbarschaftsschutzwald den gleichen Schutzstatus wie Schutzwald in den Hochlagen der Alpen und der Mittelgebirge oder Wald auf Böden, die zur Verkarstung neigen oder stark erosionsgefährdet sind.
Oliver Kröner
AELF Coburg/Lichtenfels
Bereichsleiter Forsten