Allgemeine Informationen zum Borkenkäfer
Pflege und Einschlag der Forstpflanzen nach Empfang
Der Transport lässt eine geringe Antrocknung der Pflanzen nicht vermeiden.
Bei steigender Temperatur im Frühjahr verbrauchen die Pflanzen die Wurzelfeuchtigkeit.
Deshalb ist besonders wichtig:
- Die Wurzeln grundsätzlich noch einmal anfeuchten.
- Keine Pflanzen mit trockenen Wurzeln in den Einschlag bringen.
- Der Einschlag muss vorbereitet sein. Nur lockerer Boden kann die Wurzeln luftdicht abdecken. Fest antreten.
- Fragen Sie uns, wenn Sie weitere Ratschläge für einen Einschlagplatz benötigen. Wir haben große Erfahrung.
- Eine Befeuchtung von oben, nach dem Einschlagen, bringt keine sichere Feuchtigkeit an die Wurzeln.
Grundsätzlich die Pflanzenbündel im Einschlag gießen.
- Auch beim Pflanzen die Wurzeln nochmal anfeuchten.
- Eine trockene Wurzel nimmt ganz schwierig Feuchtigkeit und Bodenbindung an.
- Trockene Wurzeln, mit trockenem Boden behaftet, bilden eine Isolierschicht, welche die Anfeuchtung
nach der Pflanzung hinauszieht oder gar ganz verhindert.
- Pflanzen mit trockenen Wurzeln im Einschlag, Pflanzen mit trockenen Wurzeln in der Kulturfläche
bringen Ausfälle.
Ihr Grundsatz muss sein:
Lebende Pflanzen brauchen Pflege, bitte die Wurzeln immer feucht halten.
Anforderung einer Bescheinigung zur Bundeswaldprämie
Zur Onlinebeantragung (www.bundeswaldpraemie.de) benötigen Sie mindestens folgende Unterlagen:
- Bescheinigung zur Beantragung der Bundeswaldprämie von der WBV und
- Bescheid der SLVFG (Berufsgenossenschaft)
Die Bescheinigung erhalten Sie erst, nachdem Sie uns das Formblatt zur "Anforderung der Bescheinigung zur Beantragung der Bundeswaldprämie" zugesandt haben. Diese Anforderung können Sie hier herunterladen. Bitte füllen Sie dieses Formblatt vollständig aus (bitte alle Kästchen ankreuzen).
Die Bescheinigung enthält alle erforderlichen Daten, die Sie bei der Online-beantragung eingeben müssen. Die Vorderseite bestätigt Ihre Mitgliedschaft und dass Ihre angegebene Waldfläche PEFC zertifiziert ist. Die Rückseite bestätigt, dass die Flächenzertifizierung von der WBV in Rechnung gestellt wurde.
Bitte legen Sie auch die "Freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers" (von PEFC) bei.
Eventuell müssen sie zusätzlich eine "Mitgliederummeldung" vornehmen, damit der Adressat mit dem Empfänger des SLVFG-Bescheides übereinstimmt. Das Formular können Sie sich über den "gelben Button" auf der linken Seite herunterladen.
Bundeswaldprämie - Nachhaltigkeitsprämie Wald
100 Euro pro Hektar Wald
Die Bundesregierung stellte 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist. In Kürze wird nun eine entsprechende Förderrichtlinie durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) veröffentlicht. Die FNR ist auch für die Bearbeitung der Anträge zuständig.
Waldbesitzer können einmalig einen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten. Die Antragstellung ist nur online und grundsätzlich bis Oktober 2021 möglich, sofern der Fördertopf von 500 Mio. Euro bis dahin nicht ausgeschöpft ist.
Voraussetzungen sind:
Grundsätzlich ist die angegebene Waldfläche unserer Mitglieder PEFC-zerfifiziert.
Beachten Sie bitte das "Faltblatt zur Bundeswaldprämie":
Sehr erfolgreiche Submission 2021 der WBV Coburger Land e.V.
Die Ergebnisliste können Sie sich im internen Bereich herunterladen oder Sie erhalten diese, auf Anfrage unter der E-Mail-Adresse: info@wbv-col.de
Lageplan des Submissionsplatzes
Bestellung Forstpflanzen und Forstbedarf
Bitte beachten Sie bei der nächsten Bestellung und Auslieferung!
Forstpflanzen:
Wir bemühen uns, Sie bestmöglich mit guten Pflanzen zu einem angemessenen Preis zu versorgen. Die Bestellung und die Auslieferung bedarf einem enormen Planungsaufwand. Neben der Vielzahl von Baumarten, gibt es verschiedene weitere Kriterien (Größe, Alter, Herkunft, ZüF-Zerifikat, Schutztauchung, im Topf oder wurzelnackt).
In diesem Herbst/Winter haben wir bisher 33.130 Pflanzen ausgeliefert.
Im vergangenen Herbst haben wir 10.441 Pflanzen ausgeliefert.
Leider haben wir in diesem Jahr eine Pflanzenbestellung mit 375 Pflanzen übersehen. Dies entspricht einem Prozentsatz von 0,011319 %.
Selbstverständlich ist auch dieser Fehler einer zuviel, dennoch freuen wir uns, dass wir 99,98869 % der bestellten Pflanzen an unsere Mitglieder ausliefern konnten.
Für die zukünftigen Bestellungen möchte wir Sie dennoch um folgendes Bitten:
1. Bestellen Sie ausschließlich mit unseren Formblättern.
Durch die große Pflanzenauswahl ist unser Formblatt sehr umfassend und der Platz für individuelle Bestellungen ist gering. Dennoch ist für uns der Aufwand bei der Eingabe der Bestellungen durch die Verwendung unseres Formblattes geringer. Außerdem verringert sich die Fehlerquote bei der Eingabe.
2. Senden Sie uns das Formblatt am besten per Post oder werfen Sie die Bestellung direkt in den Briefkasten unserer Geschäftsstelle.
Selbstverständlich können Sie uns die Bestellungen weiterhin per FAX oder per E-Mail zusenden. Leider ist es möglich, dass Bestellungen per E-Mail im "Spam-Ordner" landen oder bei der enormen Zahl an Bestellern einfach übersehen werden.
3. Sofern wir die Bestellung ausliefern sollen, bestellen Sie ausschließlich über die WBV und nicht direkt bei der Baumschule.
Sollten Sie selbst bei der Baumschule bestellen, ist es nicht möglich, dass wir Sie rechtzeitig über den Auslieferungstermin informieren. Außerdem wird durch die zeitlichen Verzögerungen unser Auslieferungsplan beeinträchtigt.
Forstmaterial:
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch das Forstmaterial gleichzeitig mit den Pflanzen zu erhalten. Dies verzögert jedoch die Ausgabe der Pflanzen. Wir würden uns freuen, wenn sie hierfür zukünftig mehr Verständnis hätten.
Sofern Artikel vorrätig sind, können Sie diese bei uns, nach vorheriger Terminvereinbarung, abholen.
Leider haben wir keinerlei Einfluss und auch keine vorzeitige Information, ob Pflanzen oder Material am Auslieferungstag verfügbar sind.
Nachruf
Wir trauern um unser Ehrenmitglied
Herbert Hopf Ehemaliger Geschäftsführer der Waldbauernvereinigung
Die Vorstandschaft und Geschäftsführung
|
Submission 2021 der WBV Coburger Land e.V.
Sammeltransport der Wertstämme
Zeitraum: Montag, 23. Novermber 2020 bis Samstag, 5. Dezember 2020
Putzen, Sauberschnitt und Nummeration der Wertstämme
Zeitraum: Montag, 7. Dezember 2020 bis Mittwoch, 9. Dezember 2019
Angebotseröffnung und Bekanntgabe der Submissionsergebnis
Angebotseröffnung
Datum: Dienstag, 12. Januar 2021, 10:00 Uhr
Ort: Geschäftsstelle der WBV Coburger Land e.V., Glockenberg 7, 96450 Coburg
Bekanntgabe
Datum: Freitag, 15. Januar 2021, 14:00 Uhr
Ort: Örtlichkeit noch offen, Rödental
Fränkische Wälder in der Krise
Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberfranken hat gemeinsam mit der WBV Hollfeld und der WBV Bamberg eine Videobotschaft nach München geschickt. In dem Video kommen Waldbesitzer, Politiker und die Vorsitzenden der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu Wort. Die Schäden im Wald werden eindrucksvoll durch Videoaufnahmen dokumentiert. Aber sehen Sie selbst unter: https://youtu.be/JVSEchTQA2I oder scannen Sie diesen QR-Code:
Besuch der Bundeslandwirtschaftsministerin Frau Julia Klöckner im Coburger Land
Die Bundeslandwirtschaftsministerin besuchte am Donnerstag, dem 15.10.2020 Großheirath. In ihrem Vortrag in der Schulturnhalle stellte Sie die bundesweite Förderung in Höhe von 1,5 Mrd. € für die Wiederaufforstung in Aussicht. Anschließend besichtigte Sie ein Hauptschadensgebiet des Borkenkäfers zwischen Neuses an den Eichen und Watzendorf. Abschließend pflanzte sie bei Gossenberg eine Stieleiche im Gemeindewald Großheirath. Die Waldbauernvereinigung Coburger Land e.V. bedankt sich für Ihre Anwesenheit und die äußerst kompetenten Worte.
Forstliche Förderung 2020
Erhöhter Zuschuss für Borkenkäferbekämpfung
Die staatlichen Hilfen für die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung wurden Mitte Februar 2020 noch einmal ausgeweitet. Gefördert wird die Entrindung von Schadholz, die waldschutzwirksame Aufarbeitung von Waldrestholz, die Zwischenlagerung von Schadholz auf einem anerkannten Lagerplatz und die Vorbereitung der Schadholzaufarbeitung. Die Vorbeugung und Bekämpfung müssen das gesamte Schadholz betreffen (also den kompletten Baum, Stammholz und Gipfelholz). Der Einsatz von Insektiziden ist nicht förderfähig. Zudem wird die WBV von uns finanziell unterstützt, um den organisatorischen Mehraufwand schultern zu können (z. B. bei Sammelanträgen).
Informationsfahrt mit Mandatsträgern am 28.08.2020:
Politik soll Waldbesitzer unterstützen!
Im Rahmen einer Informationsfahrt für regionale Mandatsträger, fordert die Waldbauernvereinigung Coburger Land e.V. eine stärkere Unterstützung der vom Borkenkäfer betroffenen Waldbesitzer.
In den folgenden Pressebeiträgen wurde die aktuelle Situation, die staatlichen Gegenmaßnahmen sowie die Handlungsempfehlungen der Waldbauernvereinigung ausführlich behandelt.
Verleihwerkzeuge der WBV Coburger Land e.V.
Als neuen Service bieten wir unseren Mitgliedern Verleihwerkzeug an. Die Werkzeuge stehen ab sofort zur Verfügung.
Interner Bereich auf unserer Interntseite
Für unsere Mitglieder haben wir einen internen Bereich eingerichtet. Das Kennwort können sie bei uns per E-Mail anfordern.
Baum des Jahres 2020
Robinie (Robinie pseudoacacia)
Der diesjährige Baum des Jahres ist die Robinie, häufig und fälschlicherweise auch als "Akazie" bezeichnet. Auf unserer Seite "Baum des Jahres" können sie neben einer Vorstellung der Baumart auch einige Videos zur Robinie ansehen.
Bitte beachten Sie unseren Abschnitt "Forstinfo"!
Neben "Aktuell" sollten Sie gelegentlich auch unsere Seite "Forstinfo" besuchen. Dort finden Sie weiter Informationen zu Wald und Forstwirtschaft. Insbesondere erhalten sie dort wichtige Grundlagen und wichtige Links.
Aktuelle Fördertatbestände (nicht vollständig)
Fördermaßnahme |
Einzelmaßnahmen |
Einzelne Fördertatbestände |
Kulturbegründung Pflanzung |
Erstaufforstung Pflanzung |
Pflanzung, Nachbesserung, Praxisanbauversuche |
|
Wiederaufforstung Pflanzung |
Pflanzung, Pflanzung mit Wildlingen, Nachbesserung, Nachbesserung mit Wildlingen, Praxisanbauversuche |
|
Waldrandgestaltung |
Gestaltung und Nachbesserung |
Kulturbegründung Saat |
Erstaufforstung Saat |
Saat und Nachbesserung |
|
Wiederaufforstung Saat |
Saat und Nachbesserung |
Naturverjüngung (NVJ) |
Vorbereitung NVJ |
Pflege alter Samenbäume, Pflege seltener fruktifikationsfähiger Bäume, Wildlingsbeete, Hähersaat, manuelle Bodenverwundung, maschinelle Bodenverwundung |
|
Weiterentwicklung NVJ |
Sicherung und Pflege, Verstreute Verjüngung, Erhalt von Nebenbaumarten |
Bestandes- und Bodenpflege |
Kulturpflege Pflanzung |
Beseitigung Konkurrenzvegetation, Mäusebekämpfung, Bewässerung |
|
Kulturpflege Saat |
Beseitigung Konkurrenzvegetation, Mäusebekämpfung, Bewässerung |
|
Jungbestandspflege |
Pflege einfache Verhältnisse, Pflege schwierige Verhältnisse, verschiedene Zuschläge, Pflege von Waldrändern, Pflege nach Schadereignis |
|
Jungbestandspflege |
Pflege einfache Verhältnisse, Pflege schwierige Verhältnisse, verschiedene Zuschläge, Pflege nach Schadereignis |
|
Bodenschutzkalkung |
|
|
Bodenschonende Bringung |
Rücken mit Pferd oder Seilkran |
Waldschutzmaßnahmen |
Bekämpfung Rindenbrütender Insekten |
Vorbereitung der Schadholzaufnahme |
|
i.V.m Verbringung auf Zwischenlager, Entrinden maschinell, Entrinden/Streifen maschinell, Waldrestholz aufarbeiten maschinell oder manuell, Eigennutzung, Sondermaßnahmen |
|
|
Biologische Vorbeugung (Nistkästen) |
|
|
Bekämpfung Schädlicher Organismen |
|
Offener Brief der FVO an Frau Staatsministerin Michaela Kaniber
Informationen zum Coronavirus des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Über folgenden Link erhalten Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus:
Informationen zum Coronavirus der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Informationen zum Coronavirus des
Bayerischen Waldbesitzerverbandes e.V.
Vom Bayerischen Waldbesitzerverband e.V. haben wir verschiedene Informationsblätter erhalten, die wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen:
Der Bayerischen Waldbesitzerverband e. V. hat außerdem folgendes Statement zu der akutellen Situation abgegeben.
Sehr geehrte Mitglieder,
Ministerpräsident Markus Söder hat heute (Anmerkung: Freitag) für den Freistaat Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen angeordnet. Aus dem Kreise der Mitglieder ergab sich daraufhin die Frage, inwieweit davon Forstbetriebe, Waldbesitzer und Forstliche Zusammenschlüsse betroffen sind.
Lassen Sie uns hierzu erläutern:
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag 00:00 Uhr in Bayern nur noch beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen laut Bayerischer Staatsregierung der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern aber auch Sport und Bewegung.
Als Waldbesitzer bzw. Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss sind sie als Forstbetrieb zu werten. Dies folgt schon aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft, die Sie als Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft führt. Damit ist die Arbeit im Wald für Sie Arbeit und unterliegt nicht den Ausgangsbeschränkungen. Das bedeutet auch, dass sie bei ihrem Forstzusammenschluss bestellte und bereitgestellte Pflanzen und andere Materialien abholen können. Umgekehrt gilt für den Forstzusammenschluss, dass er als privilegierter Betrieb des Landhandels seinen Betrieb zur Auslieferung von Fortpflanzen aufrechterhalten kann und darf.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Ludwig Körner
Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.
Schulung / Vorführung einer funkgesteuerten Raupe mit Forstmulcher
(Anbaumöglichkeiten: Seilwinde, Mähwerk, Stockfräse)
Im März konnten wir bei einer Vorführung eine funkgesteuerte Raupe mit Forstmulcher in Zedersdorf anschauen. Karl-Heinz Hesse hat sich dieses eindrucksvolle Maschine beschafft und bietet als Unternehmer verschiedenen Dienstleistungen an.
Änderung der Bankverbindung
Aufgrund der Fusion der RV-Bank Lichtenfels-Itzgrund mit der RV-Bank Ebern hat sich die IBAN von vielen Mitgliedern geändert. Damit der Bankeinzug des Mitgliedsbeitrages und die Überweisung von Holzerträgen weiterhin reibungslos funktioniert, bitten wir die Kunden der VR-Bank Lichtenfels Ebern eG,
uns Ihre neue IBAN mitzuteilen.
Erfolgreiche Submission 2020 der WBV Coburger Land e.V.
Die Ergebnisliste finden sie in unserem internen Bereich oder Sie erhalten die Liste auf Anfrage unter der E-Mail-Adresse: info@coburger.land
Personelle Veränderung am Forstamt Lichtenfels
Seit Herbst dieses Jahres leitet Herr Forstoberrat Christoph Hübner den Bereich Forsten am AELF Coburg. Gerne geben wir Ihm hier die Gelegenheit sich vorzustellen:
Christoph Hübner, Jahrgang 83, geboren in Zapfendorf, aufgewachsen als zweites von
5 Geschwistern auf einem Nebenerwerbs-Bio-Betrieb in der nördlichen Oberpfalz. Schon von Kindesbeinen an große Faszination für Natur, Tiere und Jagd, mit 13 Jahren erster Besitz eines Jagdterriers, Jugendjagdschein mit 16, nach Abitur und Zivildienst Studium der Forstwissenschaften in Freising, im Anschluss von 2011 bis 2013 Staatsexamen mit Übernahme in die Forstverwaltung. Im Anschluss nach Stationen am AELF Deggendorf und am Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) über 4 Jahre an der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) in der Abteilung Waldbau und Bergwald; Tätigkeit hier unter anderem insbesondere bei waldkundlichen Aufnahmen in Naturwaldreservaten, Projekt zur Edelkastanie, Umgang mit nichtheimischen Baumarten und im Personalrat. Lebt jetzt wieder mit Frau und einer kleinen Tochter in seinem Geburtsort.
Gemeinsamer Termin zur Auszeichnung von trockengeschädigten Eichen
Ort: Laubwälder im Umkreis von Gossenberg und Wohlbach
Datum: Samstag, 28. September 2019
Informationsfahrt der WBV Coburger Land e.V.
Ziel: Laubholzsägewerk Massiv-Holz, Rattelsdorf
Datum: Freitag, 27. September 2019
BR-Fernsehen (Kontrovers) bei der WBV Coburger Land e.V.
Nach unserem Pressetermin am 26. Juli 2019 und dem Fernsehtermin am
8. August 2019 mit TV Oberfranken in Gossenberg, war am 18. September das BR-Fernsehen (Kontrovers) bei uns, um über die Waldschäden beim Laubholz zu berichten.
Neben den WBV-Verantwortlichen nahm auch Waldbesitzer Hilmar Sterzer teil, der anlässlich dieses Termins eine Esche fällte. Unseren besonderen Dank an Ihn, da er sich hierfür, trotz vieler Arbeit auf dem heimischen Hof, Zeit nahm.
Im Anschluss fuhren wir noch zu einer Harvesterfläche. Dort warten Matthias und Jürgen Lindlein mit dem Harvester und dem Forwarder, um Bilder für das Fernsehn zu liefern. An dieser Stelle auch unseren Dank dafür, dass sie geduldig auf das Fernsehteam warteten.
"Hinter den Kulissen" des BR-Fernsehen
Der Kupferstecher
Der Borkenkäfer
Kurznachrichten der LWF (Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft)
Die LWF stellt uns die nachfolgenden Kurznachrichten zur Verfügung, um unsere Mitglieder noch umfassender über aktuelle Themen informieren zu können.
Die zukünftigen Kurznachrichten der LWF finden sie in unserem internen Bereich.
"Holzlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen"
Schreiben des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Borkenkäfereindämmung und Bekämpfung
Newsletter der WBV Coburger Land e.V.
Ab sofort gibt es für unsere Mitglieder und Interessierte die Möglichkeit einen regelmäßigen Newsletter von uns zu erhalten.
Die Newsletter sollen in der Regel kurzfristige Termine und wichtige Informationen beinhalten.
PEFC-Standards
Durch die Mitgliedschaft bei der WBV Coburger Land e.V. sind die Waldflächen der Mitglieder PEFC-zertifiziert. Neben bessern Holzabsatzmöglichkeiten bestehen jedoch auch einige Pflichten der Waldbesiter.
Die Anforderungen können Sie in den oben aufgeführten Broschüren nachlesen.
Gemäß der PEFC-Standards ist das Mitführen eines Notfall-Sets für Ölhavarien erforderlich.
Im nächsten Mitteilungsblatt werden wir über die WBV eine Sammelbestellung dieser Sets durchführen.
Sichere Holzpolterung
Aufgrund aktueller tödlicher Unfallereignisse an Holzpoltern, sowohl von forstlichem Personal als auch von Dritten (Schulkinder) möchten wir Sie über das Gefahrenpotential sensibilisieren. Zu beachten ist nicht nur die stabile und gefahrlose Polterung, auch der Aufenthalt im Gefahrenbereich bedarf einer besonderen Vorsicht. Selbst tonnenschwere Einzelstämme am Boden bergen oftmals ein Gefahrenpotential.
Bei höheren Poltern (Fixlängen, Brennholz) sind Steilränder über 45° zu vermeiden und gegebenenfalls abzusichern. Beim Stammholz können selbst sicher scheinende Polter, plötzlich in Bewegung geraten. Insbesondere durch Spannungen im abgelegten Langholz, können durch kleine Gewichtsveränderungen plötzliche und gefährliche Verlagerungen auftreten.
Grundsätzlich gilt, dass Holzpolter sicher sein müssen, und dass der jeweilige Waldbesitzer als auch Rücker und Fuhrleute Verantwortung tragen.
Daher achten Sie bitte im Rahmen der Holzernte auch auf sichere Holzpolter, und haben Sie im Zweifelsfall bitte keine Scheu notfalls Ihren Holzrücker oder Ihr Fuhrunternehmen diesbezüglich anzusprechen.
Rettungspunkte: Hilfe im Wald
Bevor Sie zur Holzernte in den Wald gehen, sollten Sie sich genau über die Rettungspunkte in Ihrer Region informieren.
Am 20.06.2016 wurden im Rahmen einer Rettungsübung die Rettungspunkte vorgestellt. Bilder dieser Übung
Seit einigen Jahren gibt es eine sehr gute App hierzu: "Hilfe im Wald".